Wissenswertes
Nicht vergessen: Ihre Versicherungskarte mitbringen
Praxisgebühr: Das sollten Sie beachten
Seit einigen Jahren müssen gesetzlich Krankenversicherte
eine so genannte Praxisgebühr entrichten. Grundsätzlich gilt:
Die Gebühr beträgt 10,- Euro und ist in jedem Quartal für die
jeweils erste Inanspruchnahme eines Arztes zu entrichten.
Begibt sich der Versicherte im selben Quartal ohne eine Über-
weisung zu einem weiteren Arzt, ist die Praxisgebühr erneut
zu bezahlen.